Milchgüteverordnung

Milch-Güteverordnung (in der Fassung vom 17.12.10)

In der "Verordnung über die Güteprüfung und Bezahlung der Anlieferungsmilch" (Milch-Güteverordnung (MGVO)) sind die anzuwendenden Untersuchungsverfahren und die Untersuchungshäufigkeit für Fett- und Eiweißgehalt, bakteriologische Beschaffenheit, Gehalt an somatischen Zellen und Gefrierpunkt geregelt. Außerdem werden Grenzwerte für die bakteriologische Beschaffenheit (Keimzahl) und den Gehalt an somatischen Zellen festgelegt. Die Milch-Güteverordnung wird vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) herausgegeben.
Fassung: 17.12.2010

Hygieneverordnung

Durch die Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004 und 854/2004 des Europäisches Parlaments und des Rates, die am 20.05.2004 erlassen wurden und seit dem 01.01.2006 anzuwenden sind, sowie durch weitere Verordnungen zu diesen Gemeinschaftsrechtsakten ist das gesamte Lebensmittelhygienerecht der Gemeinschaft neu geordnet worden.
Die "Verordnung zur Durchführung von Vorschriften des gemeinschaftlichen Lebensmittelhygienerechts" (DVO-Lebensmittelhygiene) ist im BGBl Teil I Nr. 39 vom 14.08.2007 veröffentlicht worden und seit dem 15.8.2007 in Kraft. Damit erfolgt die Anpassung des deutsches Hygienerechts an die EU-Hygieneverordnung.
Die DVO-Lebensmittelhygiene beinhaltet den Erlass von fünf neuen Verordnungen, die Änderung von sechzehn Verordnungen und die Aufhebung von zwölf Verordnungen, darunter die Milchverordnung.

Erlass des Landes Niedersachsen vom 23.10.1996

Im Erlass des niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind weitere Festlegungen zur Probenahme, Gütebewertung und zur Verfahrensweise in Sonderfällen festgelegt. Die Berechnung der bezahlungsrelevanten Mittelwerte (robust gewichteter Mittelwert) ist hier beschrieben:

Routineverfahren zur Untersuchung der Anlieferungsmilch

Routineverfahren zur Untersuchung der Anlieferungsmilch auf Fett und Eiweiß sowie bakteriologische und zytologische Beschaffenheit (Juni 2003)
Hier sind bundeseinheitliche Verfahren zur Milchuntersuchung im Rahmen der MGVO festgelegt.

GLP Handbuch (10.11.2006)

Die Labore arbeiten nach den Grundsätzen des Handbuches für Gute-Labor-Praxis (GLP). Dieses Handbuch ist verbindlich für alle Untersuchungsstellen in Niedersachen und stellt die einheitliche Verfahrensweise sicher.
Die GLP-Grundsätze sehen genau definierte Standards für Organisation, Personal, Räumlichkeiten, Prüf- und Referenzsubstanzen, Arbeitsanweisungen, Ergebnisberichte und die Archivierung vor. Die Einhaltung der GLP wird in regelmäßigen Abständen von der LUFA Nord-West bzw. der Landwirtschaftskammer Hannover im Auftrag der Landesregierung geprüft.