Mit der Änderung des Tierzuchtgesetzes zum 1.1.2014 sind die Milchkontrollorganisationen von den Zuchtverbänden mit der Durchführung der Milchleistungsprüfung betraut.
Die dort angestellten Mitarbeiter führen nach Maßgabe der Richtlinie über die Milchleistungs- und Qualitätsprüfungen bei Rindern der Landwirtschaftskammer Niedersachsen elf Probemelken pro Jahr in den Mitgliedsbetrieben durch. Dabei wird die Milchmenge jeder im Betrieb befindlichen Milchkuh ermittelt und eine für die Milchmenge (Gemelk) repräsentative Milchprobe entnommen. Die ermittelten Milchmengen werden auf eigens vorgegebenen Listen, den Stallbuchseiten, dokumentiert oder mittels eines Handcomputers (elektronische Stallbuchseite - ELSA) erfasst.

Tierzüchterisch relevante Daten zu Kalbungen, Gesundheitsstatus und Tierabgängen unterliegen ebenfalls der Dokumentation. Die ermittelten Daten werden zusammen mit den Milchproben an das der Kontrollorganisation angeschlossen Milchuntersuchungslabor gegeben. Dort werden die Proben auf den prozentischen Fett- und Eiweißgehalt hin untersucht sowie der Harnstoffgehalt und der Gehalt an somatischen Zellen bestimmt. Die Milchmenge und die Ergebnisse der Probenanalyse werden zu einem Datensatz zusammengeführt und an das Vereinigte Informationssystem Tierhaltung w.V. (VIT) übermittelt.

In der Verarbeitung werden die eingehenden Daten geprüft und aufbereitet. Es entsteht ein Rückbericht für den Mitgliedsbetrieb, Zwischenbericht genannt, mit allen Informationen zur durchgeführten Prüfung, Aufrechnungen der Leistung und Auswertungen zur Fütterungssituation, der Eutergesundheit und Trächtigkeitsstatus seiner Milchviehherde. Diese Informationen sind ebenso tagesaktuell über die Internet Anwendung NetRind für den Mitgliedsbetrieb verfügbar. Zum anderen stehen die Daten in der "Rinderdatenbank" für die Zuchtwert-Schätzung und bei Herdbuchtieren für die Herdbuchführung zu Verfügung.